Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von der NLG GmbH (nachfolgend „NLG” genannt) zu erbringenden Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall ausdrücklich anerkannt werden. Änderungen jeglicher Art, sowie mündliche Abreden sind gültig, wenn und soweit sie von NLG ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die vorliegenden AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Inhalt und Umfang der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von NLG bestimmen sich ausschließlich nach dem schriftlichen Angebot, sowie der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung und den vorliegenden AGB.
2. Angebote und Auftragsannahme
Zur Abgabe verbindlicher Erklärungen, zum Vertragsabschluss sowie zum Inkasso sind lediglich die Geschäftsführer von NLG berechtigt. Die Angebote seitens NLG sind für einen Zeitraum von einer Woche ab Erklärung dieser bindend. Angebote sind nur in Schriftform oder Textform verbindlich und können nur in Schriftform oder Textform angenommen werden. Eine mündliche Annahme des Angebots, sowie die mündliche/textliche/schriftliche Auftragserteilung werden erst mit der von NLG in Schriftform oder Textform erteilten Auftragsbestätigung wirksam. Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen, usw. genannten Lieferzeiten sowie auch Mengen-, Maß-, Zeit-, Größen-, Gewichts- und Farbangaben sind stets nur als annähernd zu betrachten. Bei Wörtern, Zeilen (55 Anschläge/Zeile) und Stunden handelt es sich um die grob geschätzte voraussichtliche Anzahl in der Zielsprache, von der die tatsächliche Anzahl in der späteren Übersetzung aufgrund diverser Faktoren unter Umständen erheblich abweichen kann. Lieferzeiten und auch Preise basieren auf sofortiger Auftragserteilung und sofortiger Anlieferung sämtlicher für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen in leserlicher und ohne weiteres bearbeitbarer, verständlicher Form sowie Auslieferung per E-Mail.
3. Leistungsumfang
Die sprachmittlerische Tätigkeit wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, werden in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
4. Ausführungen durch Dritte und Abwerbeverbot
NLG darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle als Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache nach den Kriterien von NLG ausgewählt und evaluiert ist.
Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung von NLG erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und NLG. Bei Nennung einer Hilfsperson ist dem Auftraggeber untersagt, mit dieser Hilfsperson (in der Regel ein Übersetzer oder Dolmetscher) eigene Verträge über Übersetzungsdienstleistungen abzuschließen. Dieses Abwerbeverbotgilt während der Dauer der Vertragsbeziehungen zwischen der NLG und dem Auftraggeber sowie nachwirkend zwei Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, NLG im Fall des Verstoßes gegen das Abwerbeverbot pauschaliert 30 % des Auftragswertes aus den verbotswidrig abgeschlossenen Aufträgen – im Rahmen der zeitlichen Geltung des Abwerbeverbots – als Vertragsstrafe zu zahlen, es sei denn er erbringt den Nachweis, dass NLG kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Der Auftraggeber hat NLG rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife etc.).
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber NLG unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung der übergebenen Daten zu sorgen, um einen Verlust der Daten zu verhindern.
Der Auftraggeber hat insbesondere darauf zu achten, dass die eingereichten Textvorlagen gut lesbar, fehlerfrei und vollständig sind. Über offensichtliche Mängel an den Textvorlagen wird NLG den Auftraggeber unterrichten. Die gewünschte Verwendung einer eigenen Terminologie des Auftraggebers für die Übersetzung liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten von NLG.
Der Auftraggeber hat Unterlagen und Urkunden zur Erstellung der Übersetzung grundsätzlich in Kopie einzureichen. Von Daten auf Datenträgern hat der Auftraggeber eine Kopie gespeichert und verkörpert zu halten, die EDV-mäßig in der vorgesehenen Form verarbeitet werden kann. Der Auftraggeber wird, soweit nicht dringende Gründe Abweichendes erfordern, keine Originale anliefern, welche nicht oder nur schwer ersetzbar sind. Von jeglichen angelieferten Originalen wird der Auftraggeber vorab Kopien anfertigen und aufbewahren und diese Kopien ggf. in der Form beglaubigen lassen, die eine Verwendung anstelle des Originals erlauben.
Siehe auch 15.
6. Verschwiegenheitspflicht
NLG verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, sofern diese Tatsachen nicht zum Zeitpunkt der Bereitstellung allgemein bekannt oder offenkundig sind.
7. Preise
1) Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Transportversicherung und sonstigen Gebühren werden gegebenenfalls zu Selbstkosten gesondert berechnet. Die Wort-und Zeilenpreise (55 Anschläge/Zeile) beinhalten die Übersetzung als solche und deren Lieferung unformatiert in Fließtext, in Papierform oder in einer Textdatei im Format. doc,. rtf,. txt oder. pdf. Besondere Formatierungen, die Übertragung der Übersetzung in andere Formate, in Formulare, Grafiken, Bilder, etc., deren Bearbeitung und/oder Herstellung werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Der Auftraggeber kann die berechneten Leistungen den Angeboten von NLG vor Auftragserteilung entnehmen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von NLG. An die für Waren und Leistungen vereinbarten Preise ist NLG gebunden, soweit die Lieferung oder Erbringung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt oder erfolgen soll; danach ist NLG zur Berechnung der am Liefertag gültigen Preise berechtigt. Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, ist NLG ebenso zur Berechnung der am Liefertag gültigen Preise berechtigt.
2) Besonderheiten beim Dolmetscher-Dienstleistungen
Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit in Rechnung gestellt. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz des Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns vereinbart wurde. Zu vergütende Zeit ab der begonnen neunten (9.) zu vergütenden Stunde pro Tag gilt als Überstunden. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem zum Stundensatz zusätzlichen Preiszuschlag von 30% in Rechnung gestellt. Zu vergütende Zeit in der jeweiligen Ortszeit zwischen 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt als Nachtarbeitszeit. Zusätzlich zu Stundensatz und etwaigem Überstundenzuschlag wird Nachtarbeitszeit mit einem Zuschlag von 20 % auf den jeweiligen Stundensatz in Rechnung gestellt.
Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
Der Auftraggeber ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, NLG die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, NLG frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen und, soweit erforderlich, den/die Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.
8. Lieferung
Die Übersetzung wird, soweit nicht anders angegeben, im gleichen Format geliefert wie erhalten. Besondere Formatierungen, die Übertragung in andere Formate, Grafiken, Bilder, etc., deren Bearbeitung und/oder Herstellung sowie Editing können gesondert bestellt werden und werden im Angebot gesondert aufgelistet. Der Versand erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form von Dateien als Anhang per E-Mail an die bei Auftragserteilung angegebene Adresse. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass sein E-Mail-Postfach während der gesamten Abwicklungsdauer des Auftrags stets uneingeschränkt empfangsbereit ist. Etwaige Beschränkungen beim Empfang von E-Mails sind umgehend bekannt zu geben. NLG ist berechtigt, in angemessenen Teilmengen zu liefern und diese jeweils gesondert in Rechnung zu stellen. Versendet NLG auf Verlangen des Auftraggebers die Dokumente, Unterlagen, Datenträger oder ähnliches auf anderem als elektronischen Wege, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald NLG die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
9. Lieferzeit und Teillieferungen
Genannte oder vereinbarte Lieferzeiten sind stets nur als annähernd zu betrachten. Fixtermine sind ausgeschlossen. Im Fall der Überschreitung einer Lieferzeit wird der Auftraggeber NLG schriftlich mahnen und für die Lieferung eine angemessene Nachfrist setzen. Lieferungserschwerungen, die bei NLG oder bei seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eintreten, sei es in Folge von höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Unruhen, Feuer, Verkehrs-, Energie-, Übermittlungsoder ähnlicher Störungen, unterbrechen den Lauf jeglicher Lieferzeiten und Fristen. Die Unterbrechung endet mit der Beseitigung bzw. dem Ende der betreffenden Störung. NLG verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Beginn, Grund, voraussichtliche Dauer und Ende der Unterbrechung zu informieren. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so kann NLG nach seiner Wahl jegliche weiteren Auslieferungen zurückhalten oder Vorkasse verlangen. Ansprüche wg. Leistungsverzuges oder von NLG zu vertretender Unmöglichkeit richtet sich nach Ziffer 10, 11 und 15. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
10. Störungen, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren
NLG haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netz- und Serverfehler, durch nicht von NLG vertretbare andere Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen veranlasst sind. NLG ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn NLG aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss. Des Weiteren ist die Haftung für Schäden, die durch Viren verursacht werden, ausgeschlossen, wenn und soweit NLG diese Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, DFÜ oder anderen Fernübertragungen ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der Daten zuständig. Schadenersatzansprüche, die aus einer fehlerhaften oder unvollständigen Übermittlung der Daten resultieren, werden von NLG nicht anerkannt, wenn und soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von NLG selbst verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben.
11. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung
Die ausgelieferte Übersetzung ist vom Auftraggeber unverzüglich auf Vollständigkeit sowie insbesondere auch auf die richtige und vollständige Übertragung von Namen, Eigenbezeichnungen, Daten, Zahlen, Maßeinheiten, Auswahlkreuzen u. Ä. zu überprüfen. Die Lieferung ist vom Auftraggeber abzunehmen, wenn sie keine erkennbaren wesentlichen Mängel aufweist. Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Empfang NLG schriftlich anzuzeigen, da andernfalls die Lieferung als abgenommen/genehmigt gilt.
Die Mängel sind vom Auftraggeber so genau wie möglich zu bezeichnen. Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist die Mängel beseitigt werden sollen. NLG wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, ansonsten innerhalb angemessener Frist, vornehmen.
Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist nlg berechtigt, auf Basis der vom Auftraggeber wiederum genau bezeichneten Mängel die Übersetzung ein zweites Mal nachzubessern.
Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf Nacherfüllung. Schadensersatz ist auf die in Ziffer 15 genannten Fälle beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regel 6 Monate und beginnt mit Abnahme der Leistung.
Enthält eine Übersetzung Mängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche auftraggebereigene Terminologie zurückzuführen sind, so fallen diese Mängel nicht in den Verantwortungsbereich von NLG.
Bei einer Rückgängigmachung des Vertrages fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an NLG zurück.
12. Stornierung/Kündigung eines Auftrags
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Wahlweise ist NLG berechtigt, pauschal 25% der Auftragssumme zu verlangen.
13. Schutzrechte, etc., Überprüfung
NLG prüft nicht, ob das bestellte Werk in Wort, Bild, Gestaltung oder in sonstiger Weise Schutzrechte Dritter (wie z. B. Urheberrechte, Warenzeichen, Marken, etc.) verletzt oder gegen irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Ebenso prüft NLG nicht, ob das bestellte Werk inhaltlich richtig, plausibel und/oder vollständig etc. ist. Von gegen NLG wegen derartiger Verletzungen, Unrichtigkeiten etc. und deren Folgen von dritter Seite erhobenen Ansprüche stellt der Auftraggeber NLG frei. Von NLG angefertigte oder gelieferte Texte, Bilder, Grafiken etc. sind vom Auftraggeber in eigener Verantwortung auf mögliche Schutzrechts- oder Gesetzesverletzungen sowie auf inhaltliche Richtigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen. Soweit NLG gleichwohl im Einzelfall auf Verletzungen, Verstöße, Unrichtigkeiten etc. hinweisen sollte, so erfolgt dies ohne Gewähr für die Richtigkeit des Hinweises, so dass daraus weder auf sonstige Beanstandungsfreiheit, bzw. bei Fehlen eines Hinweises auf Beanstandungsfreiheit geschlossen werden kann, noch wird der Auftraggeber dadurch von seiner eigenen Überprüfungspflicht entbunden.
14. Textqualität, Terminologie, Druck, Veröffentlichung
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Leserlichkeit der NLG zu übergebenden Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Seitens NLG findet diesbezüglich eine Überprüfung nicht statt. Zeichen, Abkürzungen, Worte, Begriffe, Formulierungen, Redewendungen, Passagen, Texte, etc. im Quelltext, die nach allgemeinem Verständnis als unverständlich, missverständlich, mehrdeutig oder unleserlich, etc. angesehen oder verstanden werden können oder die weder dem allgemeinen Wortschatz bzw. Sprachgebrauch noch dem allgemeinen Vokabular der betreffenden Fachsparte in der Quellsprache entsprechen, sind vom Auftraggeber bei Auftragserteilung eindeutig klarzustellen. Gibt der Auftraggeber die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen u. ä., die nicht im lateinischen Alphabet dargestellt werden, nicht vor, darf sich NLG ohne Rücksprache einer Schreibweise bedienen, die das Klangbild annähernd genau wiedergibt; NLG ist nicht verpflichtet, insoweit eine gesonderte Überprüfung vorzunehmen oder sich an zwischenstaatliche Umschriftkonventionen zu halten. Soll eine bestimmte Terminologie eingehalten oder verwendet werden, so ist diese vom Auftraggeber bei Auftragserteilung anzuliefern. Mangels anderweitiger Anweisung des Auftraggeber bei Auftragserteilung wird die Übersetzung nach freier Wahl von NLG wörtlich, sinngemäß oder kultur- und mentalitätsgerecht vorgenommen, Fachbegriffe werden nach freier Wahl von NLG in die international gebräuchliche, national übliche oder allgemein verständliche Version übersetzt. Sollen von NLG gelieferte Übersetzungen als Druckvorlage verwendet oder in sonstiger Weise vervielfältigt oder veröffentlicht werden, so muss zwingend die Übersetzung mit Editing gewählt und beauftragt werden und es muss die Reinschrift vor Druck, Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung NLG zur Freigabe vorgelegt werden. Entsprechendes gilt, wenn allfällige Fehler des gelieferten Werkes zu Schaden führen können.
15. Haftung
Die Haftung von NLG und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt.
NLG haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr oder ihren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Übernahme einer Garantie durch den Anbieter oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Die Haftungssumme ist, gleich auf welchem Rechtsgrund die Haftung beruht, auf den Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von nlg.
16. Zahlung, Aufrechnung
Rechnungen von NLG sind sofort nach Erhalt unter Ausschluss von Abzügen zu begleichen. Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ist NLG berechtigt, dem Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anders vereinbart, ist NLG berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von NLG geschätzten Rechnungsbetrags in bar zu verlangen.
Ist der Auftraggeber insolvent, zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, kann NLG die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle ist NLG berechtigt, die Leistung oder Ware Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.
Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist.
Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung zu entrichten. Bei der Preisgestaltung gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen.
17. Amtliche Beglaubigungen
Sofern keine gegenteilige Anweisung des Auftraggebers erfolgt ist, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
18. Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
19. Nutzungsrecht an der Marke
Der Auftraggeber räumt NLG ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Auftraggebers (nachfolgend “Marke”) weltweit zu verwenden und im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu vervielfältigen. NLG verpflichtet sich, die Marke ausschließlich als Teil der Referenzangabe des Kundenstamms von NLG zu verwenden und zu vervielfältigen. NLG erkennt die Rechte des Auftraggebers an der Marke an und verpflichtet sich, diese Rechte in keiner Weise zu beeinträchtigen. NLG kann die Marke jederzeit in elektronischer Form anfordern (d. h. in print- und bildschirmtauglicher Version). Die Marke darf von NLG nur in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben verwendet werden.
20. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine neue Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie NLG, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.
Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ist München.